EG-Bio-Verordnung
„Bio“ und „Öko“ sind in Europa gesetzlich geschützte Begriffe. Wer ein Produkt mit Bezeichnungen wie „bio“, „biologisch“, „Öko“, „ökologisch“ kennzeichnen will, muss sich nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24.6.1991 über den Ökologischen Landbau zertifizieren lassen.
Die Kontrollen führen staatlich zugelassene Kontrollinstitute durch. Zertifizierte Betriebe erhalten eine amtliche Kontrollnummer und ein Zertifikat. Die EG-Kontrollnummer muss auf jedem Bio-Etikett aufgedruckt sein.
Bio-Siegel
Im Jahr 2001 präsentierte das Bundesministerium für Verbraucherschutz mit dem Bio-Siegel das erste staatliche einheitliche Kennzeichen für alle Bio-Produkte. Die Bekanntheit des Biosiegels wird mit einer breit angelegten Werbekampagne gesteigert. Das Bio-Siegel kann freiwillig verwendet werden und ist nicht zur Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Nutzung ist kostenlos, aber anzeigepflichtig. Um das „Bio-Siegel“ zu nutzen, wird mindestens die Bio-Zertifizierung nach EG-Bio-VO verlangt.

